MEDIENMITTEILUNG
Freiburg, 9. April 2026
Im Hinblick auf die Abstimmung vom 26. April häufen die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes zur Sanierung der Kantonsfinanzen (SKfG) alarmistische Behauptungen. Das Komitee JA zum SKfG möchte einige einfache Fakten in Erinnerung rufen: Bei mehreren sensiblen Themen schürt die Linke bewusst Verwirrung, um den Stimmberechtigten Angst zu machen.
Staatspersonal: Stellen und Löhne gesichert
Das SKfG zielt darauf ab, das Wachstum der Ausgaben zu bremsen – nicht darauf, Arbeitsplätze abzubauen oder Löhne zu senken. Die Stellen bleiben erhalten und die Löhne werden nicht gekürzt. Die Massnahmen betreffen lediglich eine vorübergehende Verschiebung der Lohnstufen (Stufenanstiege) sowie eine angepasste Indexierung.
Solche Massnahmen sind nicht aussergewöhnlich: Auch in der Privatwirtschaft oder im Vereinswesen kommt es vor, dass Lohnerhöhungen vorübergehend ausgesetzt oder verschoben werden, wenn es die finanzielle Lage erfordert. Dies stellt weder die Arbeit noch die Wertschätzung des Personals in Frage, sondern dient der langfristigen Stabilität.
Pflegeheime: keine Verschlechterung der Pflege
Das SKfG führt weder zu einer Reduktion der Pflege noch der Betreuung oder der Begleitangebote in den Pflegeheimen. Die einzige Änderung betrifft eine höhere finanzielle Beteiligung einzelner Bewohnerinnen und Bewohner mit ausreichenden finanziellen Mitteln, ohne Auswirkungen auf Personen, die durch Ergänzungsleistungen geschützt sind. Mehrere ursprünglich vorgesehene Massnahmen wurden im Übrigen nach der Vernehmlassung zurückgezogen – ein Beweis dafür, dass der Staatsrat auf die Rückmeldungen aus der Praxis gehört hat.
Spitäler: keine Kürzung der Leistungen
Nichts im zur Abstimmung stehenden Gesetz sieht eine Kürzung der Spitalleistungen vor. Das SKfG enthält keinerlei Reduktion der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL). Das Gegenteil zu behaupten, ist falsch. Auch die Löhne des Personals sind nicht betroffen.
Kinderkrippen: keine direkten Auswirkungen
Das SKfG hat keine direkten Auswirkungen auf die Kinderkrippen. Es werden weder Plätze noch Leistungen noch allgemeine Unterstützungsbeiträge für Familien gestrichen. Gegenteilige Behauptungen sind Desinformation.
Städtische Buslinien: keine Streichungen, sondern eine ausgewogenere Finanzierung
Das SKfG streicht keine einzige Buslinie. Es sieht lediglich eine ausgewogenere Verteilung der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs vor. Die Hauptnutzniesser des Netzes werden etwas stärker dazu beitragen. Die kantonale Solidarität bleibt bestehen: Ein wesentlicher Teil der Finanzierung wird weiterhin von sämtlichen Freiburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen.
Landwirtschaft: nicht Gegenstand der Abstimmung
Die Massnahmen, welche die Landwirtschaft betreffen, fallen in die ausschliessliche Zuständigkeit des Staatsrats und sind nicht Bestandteil des SKfG. Ein Nein zur Vorlage am 26. April wird diese Massnahmen daher nicht verhindern.
Eine ehrliche Debatte statt Karikaturen
Das SKfG baut die öffentlichen Leistungen nicht ab. Es zielt darauf ab, das Wachstum der Ausgaben zu begrenzen, um die Kantonsfinanzen zu stabilisieren und härtere Massnahmen in Zukunft zu vermeiden.
Die Bevölkerung verdient es, auf der Grundlage von Fakten und nicht von Ängsten zu entscheiden. Deshalb sehen wir uns veranlasst, Aussagen richtigzustellen, die der demokratischen Debatte schaden.
Kontakte:
- Luana Menoud-Baldi, Co-Präsidentin, 079 621 77 35
- Claude Brodard, Co-Präsident, 079 420 16 72
- Bruno Riedo, Co-Präsident, 079 396 91 99