Abstimmung vom 26. April: Die UPCF unterstĂŒtzt das SKfG

MEDIENMITTEILUNG

Freiburg, 9. April 2026

Im Hinblick auf die Abstimmung vom 26. April hĂ€ufen die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes zur Sanierung der Kantonsfinanzen (SKfG) alarmistische Behauptungen. Das Komitee JA zum SKfG möchte einige einfache Fakten in Erinnerung rufen: Bei mehreren sensiblen Themen schürt die Linke bewusst Verwirrung, um den Stimmberechtigten Angst zu machen.

Staatspersonal: Stellen und Löhne gesichert

Das SKfG zielt darauf ab, das Wachstum der Ausgaben zu bremsen – nicht darauf, ArbeitsplĂ€tze abzubauen oder Löhne zu senken. Die Stellen bleiben erhalten und die Löhne werden nicht gekĂŒrzt. Die Massnahmen betreffen lediglich eine vorĂŒbergehende Verschiebung der Lohnstufen (Stufenanstiege) sowie eine angepasste Indexierung.

Solche Massnahmen sind nicht aussergewöhnlich: Auch in der Privatwirtschaft oder im Vereinswesen kommt es vor, dass Lohnerhöhungen vorĂŒbergehend ausgesetzt oder verschoben werden, wenn es die finanzielle Lage erfordert. Dies stellt weder die Arbeit noch die WertschĂ€tzung des Personals in Frage, sondern dient der langfristigen StabilitĂ€t.

Pflegeheime: keine Verschlechterung der Pflege

Das SKfG fĂŒhrt weder zu einer Reduktion der Pflege noch der Betreuung oder der Begleitangebote in den Pflegeheimen. Die einzige Änderung betrifft eine höhere finanzielle Beteiligung einzelner Bewohnerinnen und Bewohner mit ausreichenden finanziellen Mitteln, ohne Auswirkungen auf Personen, die durch ErgĂ€nzungsleistungen geschĂŒtzt sind. Mehrere ursprĂŒnglich vorgesehene Massnahmen wurden im Übrigen nach der Vernehmlassung zurĂŒckgezogen – ein Beweis dafĂŒr, dass der Staatsrat auf die RĂŒckmeldungen aus der Praxis gehört hat.

SpitĂ€ler: keine KĂŒrzung der Leistungen

Nichts im zur Abstimmung stehenden Gesetz sieht eine KĂŒrzung der Spitalleistungen vor. Das SKfG enthĂ€lt keinerlei Reduktion der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL). Das Gegenteil zu behaupten, ist falsch. Auch die Löhne des Personals sind nicht betroffen.

Kinderkrippen: keine direkten Auswirkungen

Das SKfG hat keine direkten Auswirkungen auf die Kinderkrippen. Es werden weder PlĂ€tze noch Leistungen noch allgemeine UnterstĂŒtzungsbeitrĂ€ge fĂŒr Familien gestrichen. Gegenteilige Behauptungen sind Desinformation.

StÀdtische Buslinien: keine Streichungen, sondern eine ausgewogenere Finanzierung

Das SKfG streicht keine einzige Buslinie. Es sieht lediglich eine ausgewogenere Verteilung der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs vor. Die Hauptnutzniesser des Netzes werden etwas stÀrker dazu beitragen. Die kantonale SolidaritÀt bleibt bestehen: Ein wesentlicher Teil der Finanzierung wird weiterhin von sÀmtlichen Freiburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen.

Landwirtschaft: nicht Gegenstand der Abstimmung

Die Massnahmen, welche die Landwirtschaft betreffen, fallen in die ausschliessliche ZustÀndigkeit des Staatsrats und sind nicht Bestandteil des SKfG. Ein Nein zur Vorlage am 26. April wird diese Massnahmen daher nicht verhindern.

Eine ehrliche Debatte statt Karikaturen

Das SKfG baut die öffentlichen Leistungen nicht ab. Es zielt darauf ab, das Wachstum der Ausgaben zu begrenzen, um die Kantonsfinanzen zu stabilisieren und hÀrtere Massnahmen in Zukunft zu vermeiden.

Die Bevölkerung verdient es, auf der Grundlage von Fakten und nicht von Ängsten zu entscheiden. Deshalb sehen wir uns veranlasst, Aussagen richtigzustellen, die der demokratischen Debatte schaden.

Kontakte:

  • Luana Menoud-Baldi, Co-PrĂ€sidentin, 079 621 77 35
  • Claude Brodard, Co-PrĂ€sident, 079 420 16 72
  • Bruno Riedo, Co-PrĂ€sident, 079 396 91 99